Stand: 6. Oktober 2026
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:
Michael Lopes Pinto
handelnd unter: 3D Druck Michael Lopes Pinto (Einzelunternehmen)
Staufener Str. 26
79189 Bad Krozingen
Deutschland
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Diese Erklärung gilt für die App „Schichtblick" auf allen von uns angebotenen Plattformen (Android sowie iPhone und iPad). Schichtblick ist bewusst so gebaut, dass wir deine Daten nie zu sehen bekommen: Es gibt keinen Server, auf den sie fließen. Es gibt kein Nutzerkonto, keine Anmeldung und keinen Server, auf dem wir deine Schicht- oder Lohndaten speichern. Über die App erheben wir keine personenbezogenen Daten über dich, zeigen keine Werbung und setzen keine Analyse-, Tracking- oder Werbedienste ein. Wir erstellen keine Nutzungsprofile. Personenbezogene Daten fallen bei uns nur an, wenn du uns selbst schreibst, siehe Abschnitt 9.
Alle Inhalte, die du in Schichtblick anlegst (deine Schichten, Schichttypen und Schichtmodelle, dein Grundlohn, deine eingetragenen Zuschlagssätze, Tarif- und Zulagenprofile, monatliche Pauschalen, deine Einstellung zur Auszahlung der Zuschläge, deine Pausen, Zeiten, zu denen du früher gegangen bist, deine Regel zur Anrechnung auf das Zeitkonto und die daraus errechneten Werte), werden auf deinem Gerät gespeichert und dort verarbeitet; wir betreiben keinen Server und erhalten diese Daten nie. Zur Sicherung durch dein Betriebssystem siehe Abschnitt 4. Auch die Berechnung der Zuschläge und der steuerfreien Anteile läuft vollständig auf deinem Gerät. Dabei werden keine Daten an uns übertragen. Mit Schichtblick+ kannst du ein Widget auf deinen Startbildschirm legen. Es zeigt deine nächsten Dienste mit Name, Datum und Uhrzeit und ist damit für jeden sichtbar, der auf deinen Bildschirm schaut. Urlaubs- und Kranktage, die Arten, die du beim Kalender-Export abgewählt hast, und Termine aus dem Familienbereich zeigt es nicht. Dafür hält die App eine Zwischendatei mit deinen kommenden Diensten auf deinem Gerät bereit. Sie ist von der Sicherung durch dein Betriebssystem ausgenommen, und die App gibt sie nicht weiter. Aus der App heraus gehen Daten nur auf Wegen, die du selbst wählst: wenn du etwas teilst oder exportierst (Abschnitt 7) und wenn du den Familienbereich einrichtest (Abschnitt 8). Hinzu kommt die Sicherung durch dein Betriebssystem (Abschnitt 4). Ein von dir erstelltes lokales Backup (Export als Datei) liegt dort, wo du es speicherst. Auf Wunsch schützt du diese Datei beim Export mit einem Passwort; sie wird dann auf deinem Gerät verschlüsselt. Das Passwort kennen nur du, es wird nirgends gespeichert und nicht übertragen.
Rechtsgrundlage und Zwecke: Soweit wir für die Verarbeitung auf deinem Gerät verantwortlich sind, weil wir mit der App über ihre Zwecke und Mittel entscheiden, stützen wir sie auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO. Zweck ist jeweils genau die Funktion, die du abrufst: das Führen deines Schichtplans, die Berechnung der Zuschläge und der steuerfreien Anteile, die Erinnerung an deine Dienste, das Erstellen von Backups, Berichten, Bildern und Dateien, die du selbst weitergibst, sowie der Familienbereich nach Abschnitt 8. Ohne diese Verarbeitung gäbe es die jeweilige Funktion nicht. Das Speichern dieser Angaben in deinem Gerät und der Zugriff darauf sind für den von dir ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich, § 25 Absatz 2 Nummer 2 TDDDG. Für den Kalenderzugriff im Familienbereich gilt zusätzlich, was in Abschnitt 8 steht.
Ob du Angaben machst, entscheidest du: Du bist weder gesetzlich noch vertraglich verpflichtet, uns Daten bereitzustellen, und wir verlangen für die Nutzung der App keine. Trägst du deinen Grundlohn oder deine Zuschlagssätze nicht ein, rechnet die App mit einem Platzhalter und weist dich darauf hin. Erteilst du eine Berechtigung nicht, bleibt Schichtblick nutzbar, nur die betroffene Funktion steht dann nicht zur Verfügung. Schreibst du uns nicht, entstehen bei uns keine Daten über dich.
Damit deine Daten einen Gerätewechsel überstehen, ist Schichtblick in die Sicherungsfunktion deines Betriebssystems einbezogen. Unter Android ist das die automatische Sicherung von Android, die den Datenbestand der App in dein Google-Konto legt, unter iOS die Gerätesicherung deines iPhones in iCloud oder auf deinen Rechner.
Diese Sicherung führt nicht Schichtblick aus, sondern dein Betriebssystem, und sie geht in deinen eigenen Konto- oder Speicherbereich. Wir erhalten dabei keine Daten und haben keinen Zugriff auf die Sicherung. Für ihre Verarbeitung gelten die Datenschutzbestimmungen von Google beziehungsweise Apple. Du kannst die Sicherung in den Einstellungen deines Geräts abschalten.
Unter Android verschlüsselt das Betriebssystem diese Sicherung mit einem Schlüssel, der aus deiner Bildschirmsperre abgeleitet wird. Hast du keine Bildschirmsperre eingerichtet, wird der Datenbestand von Schichtblick gar nicht erst in die Cloud gesichert.
Schichtblick+ ist ein einmaliger Kauf, der die erweiterten Funktionen der App freischaltet. Der Kaufvorgang läuft vollständig über den jeweiligen App-Store: beim App Store über Apple Distribution International Ltd. (Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Irland), bei Google Play über Google Ireland Limited (Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland). Diese Anbieter verarbeiten deine Zahlungsdaten in eigener Verantwortung nach ihren eigenen Datenschutzbestimmungen. Wir erhalten dabei zu keinem Zeitpunkt deine Zahlungsdaten (etwa deine Kreditkartennummer) und keine Angaben zu deiner Person. Für die Prüfung und Wiederherstellung deines Kaufs („Käufe wiederherstellen") kommuniziert die App unmittelbar mit dem Store, ohne dass wir einen eigenen Server oder einen weiteren Dienstleister dazwischenschalten.
Probezeit: Unter iOS startest du sie über einen kostenlosen Artikel im App Store. Apple wickelt ihn wie einen Kauf ab und führt ihn in deinem Kaufverlauf. Die App liest daraus nur den Zeitpunkt des Beginns. Unter Android läuft die Probezeit nicht über Google Play. Auf beiden Plattformen speichert die App den Beginn und die zuletzt gesehene Uhrzeit deines Geräts nur auf deinem Gerät. Beides ist in die Sicherung durch dein Betriebssystem einbezogen (Abschnitt 4), damit eine Neuinstallation keine neue Probezeit startet. Wir erhalten diese Angaben nicht. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO, weil die einmalige Probezeit Teil des Angebots ist, das du mit dem Start annimmst. Speichern und Auslesen auf deinem Gerät sind dafür unbedingt erforderlich, § 25 Absatz 2 Nummer 2 TDDDG.
Wenn du einen Monat teilst, erzeugt die App das Bild vollständig auf deinem Gerät und übergibt es an die Weitergabe-Funktion deines Geräts (zum Beispiel Nachrichten, E-Mail oder ein soziales Netzwerk). Beim Teilen verschickt die App nichts von sich aus, sie übergibt das Bild nur an die App, die du auswählst. Von allein schreibt Schichtblick an genau einer Stelle, nämlich im Familienbereich in den Kalender, den du dafür ausgewählt hast (Abschnitt 8). Wer das Bild erhält, bestimmst allein du über die App, die du zum Teilen auswählst. Wir betreiben dafür keinen Server und speichern nichts.
Dasselbe gilt für die beiden anderen Dateien, die du weitergeben kannst: den Plan für Kollegen und die Kalenderdatei für andere Kalender-Apps. Auch sie entstehen vollständig auf deinem Gerät, und du entscheidest bei jedem Export, was hineinkommt. Im Plan für Kollegen stehen keine Urlaubs- oder Kranktage und keine Angaben zum Verdienst. Mitgegeben wird die Liste deiner Schichtarten, also auch deren Namen. Bei der Kalenderdatei wählst du vor jedem Export selbst aus, welche Arten mitgehen.
Ein Tauschangebot enthält genau einen Dienst: Datum, Schichtart mit Name, Kürzel, Farbe, Symbol und Zeiten, auf Wunsch den Tag, an dem du dafür frei suchst, und einen Namen und eine Notiz, wenn du sie selbst eintippst. Angaben zum Verdienst stehen nicht darin, Urlaubs- und Kranktage lassen sich nicht anbieten. Wer die Datei öffnet, sieht zuerst eine Vorschau. Übernommen wird der Dienst erst auf seinen Tipp und nur in seinen eigenen Plan. Beim Teilen hängt die App an ihren Begleittext einen Link zu unserer Website. Wer ihn antippt, ruft unsere Website auf, dafür gilt Abschnitt 13.
Der Familienbereich gehört zu Schichtblick+. Er ist nicht voreingestellt und bleibt untätig, solange du ihn nicht selbst öffnest und einrichtest. Öffnest du ihn zum ersten Mal, erklärt dir Schichtblick auf einem eigenen Bildschirm, wofür der Kalenderzugriff gebraucht wird, und fragt ihn erst danach über dein Betriebssystem ab. Das geschieht, bevor dir ein Kaufangebot angezeigt wird. Lehnst du ab, bleibt Schichtblick vollständig nutzbar, nur der Familienbereich steht dann nicht zur Verfügung.
Danach wählst du aus den Kalendern deines Geräts denjenigen aus, in den deine Dienste eingetragen werden sollen. Hast du noch keinen geteilten Kalender, kannst du an dieser Stelle „Neuen Kalender anlegen" wählen; das öffnet deinen Browser auf einer Seite von Google. Das Anlegen und das Einladen finden dort statt, nicht in Schichtblick, und dafür gelten die Bestimmungen von Google. In der Einrichtung ist voreingestellt, dass Schichtblick auch die übrigen Termine aus diesem Kalender im Plan zeigt; du kannst das dort oder unter „Mehr" im Bereich „Familie" abschalten. Dort kannst du für die Anzeige auch einen anderen geteilten Kalender wählen.
Rechtsgrundlage. Wir stützen die Verarbeitung im Familienbereich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO: Ohne sie gäbe es die Funktion nicht, die zu Schichtblick+ gehört. Der Zugriff auf die in deinem Gerät bereits gespeicherten Kalenderinformationen ist für diesen von dir ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich (§ 25 Absatz 2 Nummer 2 TDDDG); zusätzlich gibst du ihn über die Abfrage deines Betriebssystems ausdrücklich frei, der die Erklärung in der App vorausgeht (§ 25 Absatz 1 TDDDG). Du kannst diese Freigabe jederzeit in den Einstellungen deines Geräts zurücknehmen. Zu einer Einwilligung nach Artikel 9 DSGVO siehe den Absatz zu Kranktagen.
Was Schichtblick schreibt. In den Kalender, den du dafür auswählst, trägt die App deine eigenen Dienste ein. Übergeben werden der Name der Schichtart, den du selbst vergeben hast, sowie Beginn und Ende, bei ganztägigen Einträgen wie Urlaub der Tag. Geschrieben wird der Zeitraum vom Ersten des laufenden Monats bis 90 Tage in die Zukunft. Die App gleicht ihn ab, sobald du sie öffnest oder etwas an deinem Plan änderst. Dein Grundlohn, deine Zuschlagssätze und alles, was daraus errechnet wird, bleiben außen vor. Schichtblick trägt von sich aus keinen Geldbetrag in einen Kalender ein und schreibt an die gespiegelten Dienste weder eine Notiz noch einen Ort noch eine Erinnerung. Unter Android hängt Schichtblick an jeden eingetragenen Dienst eine nicht sichtbare App-Kennung, damit die App ihre Einträge wiedererkennt. Was du selbst in die Felder eines Termins tippst, geht dagegen so in den Kalender, wie du es eingibst.
Was mitgeht, entscheidest du. Welche Schichtarten übertragen werden, wählst du in derselben Auswahl wie beim Kalender-Export. Wählst du eine Art ab, entfernt Schichtblick die bereits eingetragenen Termine dieser Art beim nächsten Abgleich wieder aus deinem Kalender.
Kranktage und andere Gesundheitsangaben. Die Schichtart „Krank" ist von vornherein abgewählt, weil an einem Kalenderkonto oft die Arbeit mit hängt. Nimmst du „Krank" oder eine eigene Art für Krankheitstage bewusst hinein, ist das eine Angabe über deine Gesundheit und gehört damit zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 Absatz 1 DSGVO. Du erteilst mit dem Setzen dieses Hakens deine ausdrückliche Einwilligung nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO in die Übertragung dieser Tage in den von dir gewählten Kalender. Du kannst sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Artikel 7 Absatz 3 DSGVO), indem du die Art wieder abwählst; Schichtblick entfernt die bereits eingetragenen Termine dieser Art dann beim nächsten Abgleich. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Übertragung bleibt unberührt, und was dein Kalenderanbieter bis dahin gespeichert oder mit anderen geteilt hat, können wir nicht rückgängig machen.
Was Schichtblick liest. Für die Anzeige im Plan liest Schichtblick genau einen Kalender: den geteilten Kalender, den du dafür auswählst. Außerdem liest Schichtblick bei jedem Abgleich die Termine im Kalender deiner Dienste (Titel, Beginn und Ende, unter Android zusätzlich eine App-Kennung), um eigene Einträge wiederzuerkennen. Von den übrigen Terminen dort speichert die App nichts. Termine aus deinen übrigen Kalendern liest die App nicht, auch wenn dein Betriebssystem den Zugriff technisch für alle erteilt. Für die Auswahl liest sie außerdem die Liste deiner Kalender mit Namen und Konto, nicht deren Inhalt. Gelesen werden je Termin der Titel, Beginn und Ende beziehungsweise die Angabe „ganztägig", der Ort, die Notiz, die am Termin hinterlegten Erinnerungen, ob er zu einer Serie gehört, sowie Name und Farbe des Kalenders, aus dem er stammt. Im Tagesblatt siehst du Titel und Zeit; dass ein Ort oder eine Notiz vorhanden ist, zeigt ein kleines Zeichen, ihr Inhalt erscheint erst, wenn du den Termin öffnest. Dazu gehören auch Termine anderer Personen, denn genau das ist ein geteilter Kalender. In einem Ort kann eine Anschrift stehen, in einer Notiz kann alles stehen, bis hin zu Angaben über die Gesundheit einer anderen Person. Gerade deshalb speichert Schichtblick diese Termine nicht. Sie stehen nur so lange im Arbeitsspeicher, wie du sie ansiehst, und sie erscheinen in keinem Backup, in keinem PDF-Bericht, in keinem Monatsbild, in keinem Plan für Kollegen und in keiner Kalenderdatei. Sie erreichen uns zu keinem Zeitpunkt. Tippst du beim Ort auf das Kartensymbol, übergibt Schichtblick diese Anschrift an deine Karten-App. Ab dann ist Apple oder Google selbst verantwortlich, und es gelten deren Bestimmungen. Stellst du einen Wecker vor einem Termin, merkt sich Schichtblick nur dessen Kennung und Beginn, nicht Titel, Ort oder Notiz, und nimmt diese Angaben aus jeder Sicherung aus. Ihren Inhalt werten wir nicht aus; die einzige Ausnahme ist die Geburtstagserkennung im nächsten Absatz.
Geburtstage. Damit im Plan neben einem Geburtstag ein Tortensymbol stehen kann, vergleicht Schichtblick den Titel eines Termins mit einer festen Wortliste („Geburtstag", „birthday" und wenige weitere). Unter iOS wird zusätzlich berücksichtigt, ob dein Betriebssystem den Termin selbst als Geburtstag führt. Deutet der Titel auf einen Trauertag hin, unterbleibt das Symbol. Dieser Abgleich läuft ausschließlich auf deinem Gerät und nur im Moment der Anzeige. Das Ergebnis wird nicht gespeichert, nicht ausgewertet, nicht weitergegeben und erscheint in keiner Datei; der Titel selbst verlässt dein Gerät dabei nicht. Schichtblick liest dafür weder deine Kontakte noch ein Geburtsdatum aus. Erkannt wird allein der Wortlaut, ein Geburtstag ohne dieses Wort im Titel bleibt also ohne Symbol.
Was du selbst einträgst. Im Familienbereich kannst du Termine des geteilten Kalenders anlegen, ändern und löschen. Zu einem Termin gehören Titel, Zeitraum oder die Angabe „ganztägig", ein Ort, eine Notiz und eine Erinnerung. Was du in diese Felder schreibst, geht unverändert in den Kalender deines Geräts und damit an alle, die diesen Kalender sehen. Schichtblick prüft diesen Inhalt nicht und legt davon keine eigene Kopie an. Ändern und Löschen wirken sofort und für alle Beteiligten, auch bei Terminen, die eine andere Person angelegt hat, und wir können das nicht rückgängig machen. Eine Erinnerung wird nur dann geschrieben, wenn du sie in diesem Termin selbst auswählst; sonst bleibt stehen, was dort schon eingestellt ist. Termine einer Serie lassen sich hier nur löschen, nicht ändern.
Empfänger und Übermittlung in Drittländer. Schichtblick schreibt ausschließlich in den Kalenderspeicher deines Geräts. An uns geht dabei nichts, wir betreiben keinen Server und haben keinen Zugriff. Dass ein Termin anschließend auch beim Anbieter deines Kalenders liegt, bewirkt dein Betriebssystem, das den Kalender mit dem dort hinterlegten Konto abgleicht. Für diese Verarbeitung sind je nach Konto Google Ireland Limited (Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland) oder Apple Distribution International Ltd. (Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Irland) selbst verantwortlich, es gelten deren Datenschutzbestimmungen. Ob dabei Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union übermittelt werden und auf welche Garantien nach Artikel 44 ff. DSGVO sich dein Anbieter stützt, richtet sich nach dessen Bestimmungen. Darauf haben wir keinen Einfluss. Weitere Empfänger sind die Personen, denen du den Kalender selbst freigegeben hast: Wer ihn sehen darf, sieht die darin eingetragenen Dienste. Wem du ihn freigibst, entscheidest allein du bei deinem Anbieter.
Speicherdauer. Die eingetragenen Termine bleiben in deinem Kalender, bis du sie dort löschst oder bis Schichtblick sie beim nächsten Abgleich entfernt, weil du den Dienst gelöscht oder die Schichtart abgewählt hast. Auf deinem Gerät speichert die App dauerhaft nur, welche Kalender du ausgewählt hast, welche Schichtarten mitgehen, eine Zuordnung der von ihr angelegten Termine (Kennung des Termins, Name der Schichtart, Beginn und Ende) sowie Kennung und Name des Kalenders deiner Dienste. Die Zuordnung und die Angaben zu diesem Kalender stehen auch in deinem Backup, damit nach einer Wiederherstellung kein Eintrag doppelt entsteht. Die Termine anderer Personen speichert sie gar nicht. Deinstallierst du Schichtblick, verschwinden diese Angaben von deinem Gerät, in einem gespeicherten Backup bleiben sie, bis du es löschst; die Termine in deinem Kalender bleiben bestehen.
So beendest du es wieder. Im Familienbereich löst du die Verbindung, danach fasst Schichtblick den Kalender nicht mehr an. Die bereits eingetragenen Termine bleiben dabei stehen, weil an ihnen längst eigene Notizen oder Einladungen hängen können und wir in deinem Kalender nicht ungefragt aufräumen. Du löschst sie selbst oder löschst den ganzen Kalender bei deinem Anbieter. Den Kalenderzugriff kannst du Schichtblick außerdem jederzeit in den Einstellungen deines Geräts entziehen. Deine Rechte aus Abschnitt 11 gelten unverändert.
Schreibst du uns an schichtblick@mlp3d.de oder info@mlp3d.de, verarbeiten wir deine E-Mail-Adresse, deinen Namen, wenn du ihn angibst, und alles, was in deiner Nachricht und in ihren Anhängen steht. Wir verwenden das ausschließlich, um dein Anliegen zu bearbeiten und dir zu antworten. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO, wenn es um deinen Kauf oder die Nutzung der App geht, sonst Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist es, Anfragen zu beantworten.
Unser Postfach betreibt in unserem Auftrag die manitu GmbH, Welvertstraße 2, 66606 St. Wendel. Mit ihr besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO. Nach diesem Vertrag findet die Verarbeitung ausschließlich in Deutschland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums statt; eine Übermittlung in ein Drittland findet nicht statt. Weitere Empfänger deiner Nachricht gibt es nicht.
Wir löschen Support-Nachrichten spätestens zwölf Monate, nachdem deine Anfrage erledigt ist. Länger behalten wir sie nur, solange eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht oder wir sie brauchen, um Rechtsansprüche geltend zu machen oder abzuwehren.
Bitte schick uns nichts, das wir nicht brauchen. Für ein Problem mit der App reicht fast immer eine Beschreibung. Schickst du uns eine Sicherungsdatei oder ein Bildschirmfoto, sehen wir alles, was darauf steht, bei Schichtblick also auch Kranktage. Das sind Gesundheitsdaten nach Artikel 9 DSGVO. Wir fragen solche Angaben nie ab und brauchen sie nicht. Schickst du sie uns trotzdem, verarbeiten wir sie allein, um deine Anfrage zu beantworten. Rechtsgrundlage ist deine ausdrückliche Einwilligung nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO, die du mit dem bewussten Mitsenden erteilst und jederzeit widerrufen kannst. Anhänge dieser Art löschen wir, sobald deine Anfrage erledigt ist, spätestens nach 30 Tagen.
Deine Daten bleiben auf deinem Gerät gespeichert, bis du sie in der App löschst oder die App deinstallierst. Aus der App selbst erreicht uns nichts, sie sendet keine Daten an uns. Bei uns liegen nur die Nachrichten, die du uns selbst schreibst, und für die gilt die Frist im vorigen Abschnitt.
Nach der DSGVO hast du gegenüber dem Verantwortlichen grundsätzlich das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21). Hast du uns eine Einwilligung erteilt, etwa durch das bewusste Mitsenden eines Backups oder eines Bildschirmfotos (Abschnitt 9) oder durch das Aufnehmen von Kranktagen in den Familienbereich (Abschnitt 8), kannst du sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Artikel 7 Absatz 3 DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt. Über die App erheben oder speichern wir keine personenbezogenen Daten über dich. Bei uns liegen deshalb nur die Daten, die aus einer E-Mail von dir stammen (Abschnitt 9). Auf diese beziehen sich deine Rechte, eine formlose Nachricht an info@mlp3d.de genügt. Für den Kaufvorgang wende dich bitte an den jeweiligen Store. Du hast außerdem das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Für uns zuständig ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de). Du kannst dich auch an die Aufsichtsbehörde deines Wohnorts wenden.
Widerspruchsrecht. Soweit wir Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO verarbeiten, also Support-Nachrichten außerhalb eines Vertrags mit dir sowie die Zugriffsdaten beim Aufruf dieser Website (Abschnitt 13), kannst du dieser Verarbeitung jederzeit aus Gründen widersprechen, die sich aus deiner besonderen Situation ergeben (Artikel 21 DSGVO). Wir verarbeiten die betroffenen Daten dann nicht weiter, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die deine Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne von Art. 22 DSGVO statt. Die Zuschlags- und Steuerberechnung der App liefert einen unverbindlichen Richtwert auf Grundlage der von dir selbst eingegebenen Werte. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung und trifft keine dich betreffende rechtliche Entscheidung.
Die Abschnitte oben beschreiben die App. Dieser Abschnitt beschreibt die Seite, auf der du gerade bist. Diese Website wird bei GitHub Pages gehostet, einem Dienst der GitHub, Inc., 88 Colin P. Kelly Jr. Street, San Francisco, CA 94107, USA, einem Tochterunternehmen der Microsoft Corporation. Rufst du eine Seite auf, überträgt dein Browser dabei technisch notwendige Daten an GitHub, darunter deine IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Aufrufs, die aufgerufene Seite und Angaben zu deinem Browser und Betriebssystem. GitHub speichert solche Zugriffsdaten nach eigenen Angaben für begrenzte Zeit, um den Dienst bereitzustellen und Missbrauch abzuwehren. Wir haben darauf keinen Zugriff und werten nichts davon aus. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO, unser berechtigtes Interesse ist der sichere und störungsfreie Betrieb dieser Seiten. Die Übermittlung in die USA stützt sich auf die Standardvertragsklauseln nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe c DSGVO, die GitHub in seinem Datenschutzhinweis anbietet. Eine Kopie dieser Klauseln kannst du im Datenschutzhinweis von GitHub einsehen oder bei uns unter info@mlp3d.de anfordern. Näheres findest du unter docs.github.com. Cookies setzen wir auf dieser Website nicht. Wir speichern nichts in deinem Endgerät und lesen nichts daraus aus, eine Einwilligung nach § 25 Absatz 1 TDDDG ist dafür nicht erforderlich.
Wir passen diese Erklärung an, wenn sich die App oder die Rechtslage ändert. Die Fassung, die zu deiner installierten App-Version gehört, findest du in der App unter „Mehr“, „Rechtliches und Über“. Die jeweils neueste Fassung steht auf dieser Seite.